Georg Degenhardt - Ihr Versicherungsmakler in Mittelhessen
Wir helfen Ihnen gerne
0172-750 1635
georgdegenhardt.finance@gmail.com
Große wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen, wenn der Ernährer einer jungen Familie ausfällt. Die gesetzlichen Rentenansprüche auch in der Hinterbliebenenversorgung sind gering, wenn der Verstorbene noch keine langen Versicherungszeiten zurückgelegt oder bisher nur wenig eingezahlt hat.
Witwen- und Waisenrenten reichen selten aus, um die Familie nach dem Tod eines Elternteils zu versorgen. Besonders wenn Sie ein hohes Darlehen - etwa zur Baufinanzierung - aufnehmen, sollten Sie eine Risikolebensversicherung abschließen. Im Ernstfall können Ihre Angehörigen dieses Darlehen dann mit der Versicherungsleistung der Risikolebensversicherung tilgen.